Unsere Sozietät blickt auf eine über 80-jährige Tradition der Rechtsberatung zurück: Gegründet wurde die Kanzlei vor mehr als 8 Jahrzehnten durch Herrn Rechtsanwalt Franz Rudolf Nack, nachdem dieser am 17.11.1934 sein zweites juristisches Staatsexamen abschloss. Heute bearbeiten unsere derzeit sieben Berufsträger Ihre Belange gemeinsam am Kanzleisitz in Daun und kombinieren somit aktuelle universitäre Rechtsbildung mit jahrzehntelanger Berufserfahrung.
Nicht nur unsere langjährige Erfahrung bürgt für fachliche Kompetenz, sondern auch die für zeitgemäße Rechtsberatung notwendige Spezialisierung, die wir konsequent umgesetzt haben. So finden Sie bei uns Fachanwaltschaften für das Arbeitsrecht, das Bau- und Architektenrecht, das Familienrecht, das Strafrecht und das Verwaltungsrecht. Darüber hinaus haben wir zur Sicherung der Qualität unserer anwaltlichen Dienstleistungen und des Kanzleimanagements bereits 2014 ein Qualitätsmanagement eingeführt, das wir seither anwenden und regelmäßig begutachten lassen.
Unsere Kanzlei geht aus der Gründung durch Herrn Rechtsanwalt Franz Rudolf Nack im Jahre 1935 hervor.
Seit dem 01.01.2000 wurden von unserer Kanzlei über 40.000 Mandate betreut.
Wir sind keine Einzelkämpfer, sondern Teamplayer. Zukunftsorientiert arbeitend verstärken wir unser Team immer wieder um qualifizierten Nachwuchs.
Die vielseitige Spezialisierung der Berufsträger ermöglicht unserer Kanzlei eine umfassende Rechtsberatung.